Ob ein KFZ-Kennzeichen persönliche Daten sind ist mehr als strittig, es wird nicht für Personen ausgestellt, sondern für Fahrzeuge, ist also soweiso nicht personengebunden. Das Recht am eigenen Bild gilt nicht für eigene Sachen wie Autos oder Hunde. Dazu kann ein Dritter mormal keine Schlüsse auf den Besitzer des Fahrzeuges ziehen. Es gibt daher wohl keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer der Fahrzeughalter dagegen Einwände erheben könnte.
1. November 2009 um 22:47
ui… ich fahr dann bald nach stuttgart…. evtl gibts ja die nr. “s-ba 9999″
1. November 2009 um 23:16
LOL
Ich würde aber auf dem Foto zumindest die Zahl schwärzen, könnte sonst Ärger geben. Wegen Persönlichkeitsrechte und so…
1. November 2009 um 23:19
Persönlichkeitsrechte an nem Kennzeichen was jeden Tag im öffentlichen Verkehr zu sehen ist?! Aha… Dann decke ich meine morgen mal ab…
2. November 2009 um 14:13
Ob ein KFZ-Kennzeichen persönliche Daten sind ist mehr als strittig, es wird nicht für Personen ausgestellt, sondern für Fahrzeuge, ist also soweiso nicht personengebunden. Das Recht am eigenen Bild gilt nicht für eigene Sachen wie Autos oder Hunde. Dazu kann ein Dritter mormal keine Schlüsse auf den Besitzer des Fahrzeuges ziehen. Es gibt daher wohl keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer der Fahrzeughalter dagegen Einwände erheben könnte.
2. November 2009 um 19:24
Ich hatte auf Mallorca mal einen Leihwegen mit FTF als Buchstabenkombination (uverlangt). Hat auch funktioniert…
4. November 2009 um 12:14
@baer:
die autovermietung hat dich bestimmt zu recht für verrückt erklärt.